Für ALLE, die eigene Güter in eigenen Fahrzeugen befördern

Handelsgüter sind auf dem Transport vielen Gefahren ausgesetzt.
Gegenstand der Kraftfahrzeugversicherung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und sofern beantragt eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) für das Fahrzeug.
Der Versicherungsschutz bezieht sich aber nicht auf Schäden und Verluste
an der Ladung.

Diese finanziellen Risiken können wir Ihnen aber durch unsere Handelswarenversicherung abnehmen.

Wann benötigen Sie eine Handelswarenversicherung?

Die Handelswarenversicherung ist für die Unternehmen von Interesse, die ihre Handelsgüter mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen transportieren (z.B. Versandtransporte, Bezugstransporte, Zwischentransporte).
Durch die Handelswarenversicherung werden die Handelsgüter eines Unternehmens gegen Transportgefahren während der Beförderung mit Kraftfahrzeugen des eigenen Fuhrparks versichert.
Täglich werden durch Verkehrsunfälle wertvolle Güter beschädigt oder
völlig zerstört, Handelsgüter aus Fahrzeugen oder sogar Fahrzeuge mit
der kompletten Ladung gestohlen.

Wir helfen Ihnen mit unserer Handelswarenversicherung und nehmen Ihnen
das finanzielle Risiko eines Transportschadens ab.

JETZT RICHTIGEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FINDEN

Unser Team setzt sich täglich für Sie ein um den bestmöglichen Versicherungsschutz für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.

Versichert ist die Haftung gemäß

  • Unfall des Kraftfahrzeuges (Transportmittelunfall)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das allseitig abgeschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli unter der Voraussetzung, daß ein geschlossenes bzw. ordentlich mit Planen versehenes Fahrzeug benutzt wird (Selbstbehalt 20 %)
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeuges mit den versicherten Gütern
  • Unterschlagung des Fahrzeuges mit den versicherten Gütern
  • Beraubung, räuberischer Überfall, Vandalismus, Sabotage, Plünderung
  • Streik, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen

Tipp:

Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes erhalten Sonderkonditionen.