Ihre Dienste sind gefragt, egal ob Sie ein Pannenauto beseitigen oder
einen Falschparker entfernen müssen. Aber was ist, wenn der Abgeschleppte plötzlich Ansprüche gegen Sie geltend macht?
Egal ob diese berechtigt sind oder nicht: die Abschlepp- und Hakenlastversicherung nimmt Ihnen einige Sorgen ab.

Was ist versichert?

Die Abschlepp- und Hakenlastversicherung ist eine Haftungsversicherung, das heißt Sie umfasst
  • die Übernahme berechtigter Forderungen und
  • die Abwehr unberechtigter Forderungen

Das bedeutet, dass wir nicht nur tatsächlich entstandene Schäden ersetzen. Wir helfen zum Beispiel auch, wenn Sie jemand für einen Schaden haftbar machen möchte, den Sie gar nicht verursacht haben.
Das gilt bei folgenden Tätigkeiten:

  • Bergen, Abschleppen, Schleppen und die damit verbundene Beförderung von Fahrzeugen
  • Auf-, Ab-, Um- und Entladungen
  • Beförderung von Sachen, soweit sie im Zusammenhang mit einem Beförderungs- oder Abschleppauftrag stehen
  • Lagerung von Sachen auf Ihrem Betriebsgrundstück, soweit keine originäre Lagerversicherung hierfür besteht (ausgeschlossen sind jedoch verfügte Lagerungen)

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Unser Team setzt sich täglich für Sie ein, um den bestmöglichen Versicherungsschutz für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.

Umfang der Versicherung

Die Abschlepp- und Hakenlastversicherung deckt berechtigte Ansprüche bis zu folgenden Summen:

Güterschäden

8,33 SZR*/kg

Vermögensschäden durch Überschreitung der Lieferfrist

bis zum 3fachen des Beförderungsentgeltes

sonstige Vermögensschäden

bis zum 3fachen des Wertes der beförderten Sachen

Gesamt je Schadenereignis

bis. 600.000 Euro

Auf Wunsch kann die Gesamtversicherungssumme auf 800.000 oder 1 Mio. Euro erhöht werden.

Versicherte Kosten

Folgende Kosten, die in Zusammenhang mit einem Schaden entstehen sind ebenfalls mitversichert:
  • Schadenminderungskosten, die Sie zur Abwendung eines drohenden Schadens aufwenden müssen; auch Bergungs- kosten
  • Kosten zur Schadenermittlung und -feststellung, z.B. Gutachterkosten
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten

Tipp:

Vereinbaren Sie die gewichtsunabhängige Deckung. Das bedeutet, die Begrenzung auf 8,33 SZR*/kg entfällt. Der entstandene Schaden wird bis zur Gesamtversicherungssumme übernommen.
*SZR = Sonderziehungsrecht/Recheneinheit des Internationalen Währungs- fonds, die täglich neu festgelegt wird, als Faustformel gilt 8,33 SZR = 10 Euro