Für ALLE, die fremde Güter transportieren

Wann benötigen Sie eine Frachtführer-Haftungsversicherung?

Die Frachtführer-Haftungsversicherung ist für Sie von Interesse, wenn Sie ‚Frachtführer‘ sind, d.h.

  • geschäftsmäßig und entgeltlich
  • Güterbeförderungen im Straßengüterverkehr
  • innerhalb Deutschlands und/oder
  • grenzüberschreitend

durchführen. Denn dann übernehmen Sie eine der Höhe und dem Grunde nach sehr weitgehende Gefährdungshaftung für die Ihnen anvertrauten Güter, die existenzgefährdend sein kann.

JETZT RICHTIGEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FINDEN

Unser Team setzt sich täglich für Sie ein um den bestmöglichen Versicherungsschutz für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.

Unser Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz unserer ‚Frachtführer-Haftungsversicherung‘ bezieht sich auf die Haftung aus Beförderungsverträgen für

  • Transporte per KFZ innerhalb Deutschlands
  • internationale Transporte per KFZ (‚grenzüberschreitend‘)

Der Beitrag ist fahrzeuggebunden und richtet sich u.a. nach

  • Größe der KFZ
  • Güterarten
  • Haftungshöhe
  • Geltungsbereich (‚Fahrtgebiet‘)

Für jedes KFZ kann somit in Abhängigkeit der Art des Einsatzes ein spezieller Versicherungsschutz vereinbart werden.

Viele mögliche Produktkombinationen

Den obengenannten Versicherungsschutz können Sie auf Wunsch um Ihre

  • Betriebshaftpflicht (Haftung aus unternehmerischer Tätigkeit)
  • Umwelthaftpflicht
  • Privathaftpflicht
  • Hundehalterhaftpflicht

erweitern.
Diese sogenannte ‚Frachtführer-Haftpflichtversicherung‘ bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • ein Antrag
  • ein Vertrag
  • eine Selbstbeteiligung für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • eine Entschädigungsgrenze je Schadenereignis für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • keine Abgrenzungsschwierigkeiten im Schadenfall

Warum Sie sich für die Frachtführer-Haftungsversicherung entscheiden sollten?

Wir versichern Ihre gesetzliche und/oder vertragliche Haftung aus Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern

  • innerhalb Deutschlands nach den Rechtsvorschriften des Handelgesetzbuches (HGB)
  • grenzüberschreitend von und nach Deutschland nach dem „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Staßengüterverkehr (CMR)
  • innerhalb anderer Staaten (Kabotage)

Wir entschädigen für Sie hieraus resultierende berechtigte

  • Güterschäden
  • reine Vermögensschäden

Wir schützen Sie aber auch vor ungerechtfertigen Schadenersatzansprüchen, d.h.

  • Prüfung, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Erledigung aller dafür notwendiger Maßnahmen und rechtlicher Schritte
  • Einsparung der Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Zeit- und Kostenersparnis